Für grundsätzliche Störungen der Wasser-, Strom- und Gasversorgung sowie der Aufzugsanlage finden Sie die jeweiligen Notfallnummern im Schaukasten im Treppenhaus. Bei Brand oder Gasgeruch wenden Sie sich umgehend an die Feuerwehr 112.

ALLGEMEINE
FRAGEN

Wer liefert mir Wasser, Strom und Gas?

Nach Mietvertragsbeginn sind Sie automatisch bei den Grundversorgern angemeldet und nutzen somit den gesetzlichen Grundtarif. Es steht Ihnen frei, einen anderen Anbieter zu wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie hier bei dem Grundversorger ggf. an Kündigungsfristen gebunden sind und kümmern Sie sich deshalb besser rechtzeitig um einen Liefervertrag.
Wir empfehlen Ihnen bei der Auswahl von Strom- und Gasanbietern darauf zu achten, dass Sie hier keine Vorauszahlungen für mehr als drei Monate leisten müssen.

Viele Punkte, die das Zusammenleben der Mieter im Haus betreffen, sind in der Hausordnung beschrieben. Die Hausordnung finden Sie als Bestandteil Ihres Mietvertrags.

Ihr persönlicher Besitz, wie zum Beispiel Ihre Möbel und Kleidung, sind in vielen Schadensfällen nicht durch Ihren Vermieter versichert. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hausratversicherung, die Ihr Hab und Gut bei Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden und Vandalismus schützen kann. Eine Haftpflichtversicherung empfiehlt sich wenn durch den Mieter Schäden am Mietobjekt verursacht werden (z. B. Bruch im Waschbecken durch herabfallende Parfumflasche). Beide Versicherungen werden von fast jeder Versicherungsgesellschaft angeboten.

Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung im dritten Quartal des Folgejahres. Ihre Abrechnung für das Jahr 2024 werden Sie somit erst ab Juli 2025 erhalten. Dies liegt daran, dass wir für die Erstellung der Abrechnungen auch auf andere Dienstleister angewiesen sind.

Für Telefon und Internet gibt es keine Grundversorgung. Bitte kümmern Sie sich daher selbst um die entsprechenden Verträge. Bitte beachten Sie, dass es aus Brandschutzgründen grundsätzlich nicht gestattet ist, neue Leitungen ohne Zustimmung der Eigentümerin im Treppenhaus verlegen zu lassen.

Je mehr Personen sich im Haushalt befinden und je aktiver sie sind, desto öfter muss täglich gelüftet werden: kurz durch mehrere weit geöffnete Fenster (Stoßlüften) oder quer durch die Wohnung (Querlüften). Dauerlüften im Kipp-Modus ist ineffizient, da der Raum stark auskühlt, der Luftaustausch aber gering ist und viel länger braucht. Aus hygienischen Gründen sollte mindestens drei bis vier Mal pro Tag die Luft komplett ausgetauscht werden. In Küche, Bad und Schlafräumen fällt viel Feuchtigkeit an. Deshalb immer gleich nach dem Aufstehen, Kochen, Baden oder Duschen lüften. Auch das Schlafzimmer gleich nach dem Aufstehen gut durchlüften. Je höher die Luftfeuchtigkeit und niedriger die Raumtemperatur, umso größer ist das Schimmelrisiko. Weitere hilfreich Tipps zum richtigen Lüftungs- und Heizverhalten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/innenraumluft/richtiges-lueften-und-heizen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/heizen-und-lueften-so-gehts-richtig-10426

In einem solchen Fall müssen Sie unterscheiden:
Ihre Wohnung wird zentral mit Warmwasser versorgt? Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular auf dieser Homepage. Besteht das Problem außerhalb der Geschäftszeiten, wenden Sie sich bitte direkt an den Heizungsinstallateur. Die Kontaktdaten finden Sie im Schaukasten im Treppenhaus.

Wird Ihre Wohnung dezentral über einen Durchlauferhitzer mit Warmwasser versorgt? Dann prüfen Sie bitte zunächst, ob der Durchlauferhitzer angeschaltet ist und ob ggf. Sicherungen ausgefallen sind. Erst wenn Ihre Prüfung erfolglos geblieben ist, kontaktieren Sie in einem zweiten Schritt uns, siehe „Wer liefert mir Wasser, Strom und Gas“

Bei Verlust Ihres Schlüssels beauftragen Sie zur Öffnung Ihrer Wohnungstür bitte direkt und auf eigene Kosten einen Schlüsseldienst und informieren Sie uns, sofern auch Schlüssel zu Gemeinschaftsbereichen (Treppenhaus, Keller etc.) des Hauses verloren gegangen sind.

Laute Nachbarn können störend sein. Dennoch gilt es, besonnen zu reagieren wenn eine Störung auftritt. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihren Nachbarn auf die Lärmbelästigung anzusprechen. Viele Geräusche müssen Sie auch hinnehmen, entweder, weil Sie ortsüblich oder unvermeidbar sind (z. B. Geräusche von Kindern und von üblichen Haushaltsgeräten). Auch gelegentliche Renovierungsarbeiten oder musikalische Übungsstunden müssen in gewissem Umfang hingenommen werden. Wenn die Bemühungen eine gütliche Regelung mit dem Lärmverursacher zu finden, gescheitert sind, haben Sie die folgenden Möglichkeiten: Informieren Sie die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt). Liegt eine Störung der Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr vor, können Sie sich an die nächste Polizeidienststelle wenden. Finden die Störungen regelmäßig statt, wenden Sie sich bitte an uns. Wichtig: Damit wir gegen den Lärmverursacher vorgehen können, müssen Sie bereits ein Lärmprotokoll geführt haben, das den Tag, die Zeit, die Dauer, die Art und den Verursacher des Lärms aufzeigt. Zusätzlich sollten Sie sich Zeugen für jeden Vorfall notieren. Nur mit einem solchen Protokoll und Zeugen können wir wirkungsvoll aktiv werden.

Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und uns per Post oder Fax zugehen. Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einschreiben Einwurf an uns zu versenden, um etwaige Fristen zu wahren. Kündigungen per E-Mail sind unwirksam. Bitte beachten Sie ferner, dass für eine wirksame Kündigung sämtliche Mieter, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, die Kündigung unterzeichnen müssen.
Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb einer angemessenen Frist nach Räumung und Rückgabe der Wohnung nebst Zinsen freigegeben, soweit keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen oder zu erwarten sind.
Damit Ihnen bei einem Wohnungswechsel keine Nachteile entstehen, empfehlen wir Ihnen die anstehende Veränderung folgenden Stellen frühzeitig bekanntzugeben: Behörden (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Arbeitsamt), Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) sofern diese Kosten nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. In vielen Fällen lohnt sich auch die Beauftragung eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post.

Nach Mietvertragsbeginn sind Sie automatisch bei den Grundversorgern angemeldet und nutzen somit den gesetzlichen Grundtarif. Es steht Ihnen frei, einen anderen Anbieter zu wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie hier bei dem Grundversorger ggf. an Kündigungsfristen gebunden sind und kümmern Sie sich deshalb besser rechtzeitig um einen Liefervertrag. Wir empfehlen Ihnen bei der Auswahl von Strom- und Gasanbietern darauf zu achten, dass Sie hier keine Vorauszahlungen für mehr als drei Monate leisten müssen.

Viele Punkte, die das Zusammenleben der Mieter im Haus betreffen, sind in der Hausordnung beschrieben. Die Hausordnung finden Sie als Bestandteil Ihres Mietvertrags.

Ihr persönlicher Besitz, wie zum Beispiel Ihre Möbel und Kleidung, sind in vielen Schadensfällen nicht durch Ihren Vermieter versichert. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hausratversicherung, die Ihr Hab und Gut bei Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden und Vandalismus schützen kann. Eine Haftpflichtversicherung empfiehlt sich wenn durch den Mieter Schäden am Mietobjekt verursacht werden (z. B. Bruch im Waschbecken durch herabfallende Parfumflasche). Beide Versicherungen werden von fast jeder Versicherungsgesellschaft angeboten.

Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung im dritten Quartal des Folgejahres. Ihre Abrechnung für das Jahr 2024 werden Sie somit erst ab Juli 2025 erhalten. Dies liegt daran, dass wir für die Erstellung der Abrechnungen auch auf andere Dienstleister angewiesen sind.

Für Telefon und Internet gibt es keine Grundversorgung. Bitte kümmern Sie sich daher selbst um die entsprechenden Verträge. Bitte beachten Sie, dass es aus Brandschutzgründen grundsätzlich nicht gestattet ist, neue Leitungen ohne Zustimmung der Eigentümerin im Treppenhaus verlegen zu lassen.

Je mehr Personen sich im Haushalt befinden und je aktiver sie sind, desto öfter muss täglich gelüftet werden: kurz durch mehrere weit geöffnete Fenster (Stoßlüften) oder quer durch die Wohnung (Querlüften). Dauerlüften im Kipp-Modus ist ineffizient, da der Raum stark auskühlt, der Luftaustausch aber gering ist und viel länger braucht. Aus hygienischen Gründen sollte mindestens drei bis vier Mal pro Tag die Luft komplett ausgetauscht werden. In Küche, Bad und Schlafräumen fällt viel Feuchtigkeit an. Deshalb immer gleich nach dem Aufstehen, Kochen, Baden oder Duschen lüften. Auch das Schlafzimmer gleich nach dem Aufstehen gut durchlüften. Je höher die Luftfeuchtigkeit und niedriger die Raumtemperatur, umso größer ist das Schimmelrisiko. Weitere hilfreich Tipps zum richtigen Lüftungs- und Heizverhalten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/innenraumluft/richtiges-lueften-und-heizen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/heizen-und-lueften-so-gehts-richtig-10426

In einem solchen Fall müssen Sie unterscheiden:
Ihre Wohnung wird zentral mit Warmwasser versorgt? Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular auf dieser Homepage. Besteht das Problem außerhalb der Geschäftszeiten, wenden Sie sich bitte direkt an den Heizungsinstallateur. Die Kontaktdaten finden Sie im Schaukasten im Treppenhaus.

Wird Ihre Wohnung dezentral über einen Durchlauferhitzer mit Warmwasser versorgt? Dann prüfen Sie bitte zunächst, ob der Durchlauferhitzer angeschaltet ist und ob ggf. Sicherungen ausgefallen sind. Erst wenn Ihre Prüfung erfolglos geblieben ist, kontaktieren Sie in einem zweiten Schritt uns, siehe „Wer liefert mir Wasser, Strom und Gas“

Bei Verlust Ihres Schlüssels beauftragen Sie zur Öffnung Ihrer Wohnungstür bitte direkt und auf eigene Kosten einen Schlüsseldienst und informieren Sie uns, sofern auch Schlüssel zu Gemeinschaftsbereichen (Treppenhaus, Keller etc.) des Hauses verloren gegangen sind.

Laute Nachbarn können störend sein. Dennoch gilt es, besonnen zu reagieren wenn eine Störung auftritt. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihren Nachbarn auf die Lärmbelästigung anzusprechen. Viele Geräusche müssen Sie auch hinnehmen, entweder, weil Sie ortsüblich oder unvermeidbar sind (z. B. Geräusche von Kindern und von üblichen Haushaltsgeräten). Auch gelegentliche Renovierungsarbeiten oder musikalische Übungsstunden müssen in gewissem Umfang hingenommen werden. Wenn die Bemühungen eine gütliche Regelung mit dem Lärmverursacher zu finden, gescheitert sind, haben Sie die folgenden Möglichkeiten: Informieren Sie die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt). Liegt eine Störung der Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr vor, können Sie sich an die nächste Polizeidienststelle wenden. Finden die Störungen regelmäßig statt, wenden Sie sich bitte an uns. Wichtig: Damit wir gegen den Lärmverursacher vorgehen können, müssen Sie bereits ein Lärmprotokoll geführt haben, das den Tag, die Zeit, die Dauer, die Art und den Verursacher des Lärms aufzeigt. Zusätzlich sollten Sie sich Zeugen für jeden Vorfall notieren. Nur mit einem solchen Protokoll und Zeugen können wir wirkungsvoll aktiv werden.

Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und uns per Post oder Fax zugehen. Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einschreiben Einwurf an uns zu versenden, um etwaige Fristen zu wahren. Kündigungen per E-Mail sind unwirksam. Bitte beachten Sie ferner, dass für eine wirksame Kündigung sämtliche Mieter, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, die Kündigung unterzeichnen müssen.

Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb einer angemessenen Frist nach Räumung und Rückgabe der Wohnung nebst Zinsen freigegeben, soweit keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen oder zu erwarten sind.

Damit Ihnen bei einem Wohnungswechsel keine Nachteile entstehen, empfehlen wir Ihnen die anstehende Veränderung folgenden Stellen frühzeitig bekanntzugeben: Behörden (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Arbeitsamt), Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) sofern diese Kosten nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. In vielen Fällen lohnt sich auch die Beauftragung eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post.